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h. Der Käufer ist gehalten, Teillieferungen anzunehmen, soweit dies zumutbar ist. i. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. §4 Preise und Zahlungsbedingungen a. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers ab Werk gemäß Preisliste. b. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Kann der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. c. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur dann zu, wenn er über einen unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. §5 Gewährleistung a. Die Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen, Mängelrügen oder sonstige Reklamationen, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen spätestens innerhalb 24 Stunden, in jedem Fall aber vor Bearbeitung bzw. Weitergabe an Dritte beim Verkäufer vorliegen. b. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit Einverständnis des Verkäufers erfolgen. c. Sollen Waren unmittelbar an Abnehmer des Bestellers geliefert werden, so ist der Besteller für die Einhaltung der Bestimmungen der beiden vorstehenden Buchstaben verantwortlich. d. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Gutschrift oder Ersatz durch Lieferung mangelfreier Ware. e. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschl. entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sindausgeschlossen. DieseHaftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadens-ersatzansprüche geltend macht. f. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. g. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Haftung geltend gemacht werden.§6 Eigentumsvorbehalt a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in einer laufenden Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich und bei Gefahr in Verzug auch fernmündlich zu benachrichtigen. b. Der Besteller ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergeht: c. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Besteller tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer die Forderung nicht einzuziehen solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. d. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als 20% übersteigt. §7 Anwendbares Recht Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des Haager Kaufrechts und zwar dann, wenn die Lieferung direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgt. §8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. § 9 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. PICK Deutschland GmbH Stand: September 2015 EINZIGARTIG. EHRLICH. EINFACH PICK.

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