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Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Geltungsbereich Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Von den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben auch dann keine Gültigkeit, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. §2 Zustandekommen des Vertrages Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt wird. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. §3 Lieferzeit a. Die Ware kann nach entsprechender Vereinbarung vom Besteller direkt vom Lager des Verkäufers abgeholt oder durch eine Spedition frei Haus zugestellt werden. Dann erfolgt die Bestellung und Auslieferung zu den durch die Spedition vorgegebenen Zustelltagen. b. Lieferungen erfolgen auf der Grundlage EXW (Incoterms 2010), Versandort auf Gefahr des Bestellers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. c. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriff nationaler oder internationaler Behörden sowie unvorhersehbaren nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht, kann der Besteller zurücktreten, Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. d. Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. e. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend, wenn dem Verkäufer die Lieferung unmöglich wird und er diese Unmöglichkeit zu vertreten hat. Für durch Verschulden eines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) hat der Verkäufer in keinem Fall Einzustehen. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten. Eine Haftung des Verkäufers aus eigenem Verschulden wegen unsorgfältiger Auswahl des Vorlieferanten oder unzureichender Disposition bleibt unberührt. f. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. g. Die gekaufte Ware ist innerhalb der vereinbarten Lieferfrist anzunehmen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Bei Annahmeverzug durch den Besteller ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. An die vereinbarten Preise ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. AGB VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINUNGEN EINZIGARTIG. EHRLICH. EINFACH PICK.

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